Die Teilnehmer (Fahrer, Bewerber, Teams, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit jede Sektion und jedes Tor zu verweigern. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen und zwar gegenüber
– der OVS GmbH, deren Organe, Geschäftsführer und Gesellschafter
– den Veranstaltern, den Geländeeigentümern,
– Behörden und Dienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
– den anderen Teilnehmern (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, den Eigentümern, Halter der anderen Fahrzeuge,
– den eigenen Bewerbern, den/die eigenen Fahrern, Mitfahrern (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis.
Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertragliche Haftung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung.